Sexueller Missbrauch in Schulen

Gilt das Obhutsverhältnis nur für bestimmte Lehrer?

Können sich unsere Kinder nur vor Klassenlehrern und Fachlehrern

sicher fühlen?

Ein Hauptschullehrer aus dem Kreis Neuwied wurde vom Amtsgericht Neuwied am 27. Januar 2011 wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

*Dirk S. (Name geändert) hatte zunächst die Taten beharrlich geleugnet. Erst zu Beginn der Hauptverhandlung räumte er den Sachverhalt ein. Allerdings ist er bis heute der Meinung, dass kein Obhutsverhältnis zu der Schülerin bestanden habe. Das Mädchen habe zwar an einer von ihm und einer Kollegin geleiteten Tanz-AG in der Schule teilgenommen, von ihm Vertretungsunterricht erhalten und auch an einem Schulausflug unter seiner Mitwirkung teilgenommen, jedoch beinhalte dies nach seiner Meinung nicht, dass ein Obhutsverhältnis bestanden habe.

*Dirk S. ging in Berufung. Der heute beginnende Prozess soll insbesondere klären, ob nun ein Obhutsverhältnis bestand oder nicht.

Die moderne Rechtswissenschaft und eine nicht unbedeutende Schar von Juristen definieren heute tatsächlich das Obhutsverhältnis lockerer, als es noch vor Jahren der Fall war. So kam es in diesem Verfahren zunächst (Dezember 2007) zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens, weil die Staatsanwältin der Meinung war, dass ein Obhutsverhältnis zwischen einem Lehrer und einer Schülerin nur besteht, wenn es sich bei dem Lehrer um einen Fachlehrer oder Klassenlehrer handelt. Die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens ist in erster Linie den Bemühungen der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V. zu verdanken.

Allgemeiner Hinweis

Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass "einvernehmlicher" Sex zwischen Minderjährigen ab dem 14. Lebensjahr und Erwachsenen nicht strafbar ist.

Besteht also kein Obhutsverhältnis, ist eine Strafverfolgung nicht möglich!

Koblenz, den 16.6.2011
Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.
Johannes Heibel, Poststr. 18, 56427 Siershahn, 02623/68 39 oder 0171/186 922 0
www.initiative-gegen-gewalt.de