Chronik
des Verbrechens
1992
L. lernt eine Frau kennen, wird mit ihr auch intim. Nach kurzer Zeit
bittet er die
Frau, sich von ihm fesseln zu lassen. Die Frau stimmt dem zu im Glauben,
dass
L. ihr keine Schmerzen zufügen wird. Er fesselt und misshandelt
sie. Als das
Opfer anfängt zu schreien, lässt er von ihr ab. Das Opfer
beendet die Beziehung,
erstattet aber keine Anzeige!
1992
L. lernt in einer Diskothek eine Frau namens M. kennen. Sie freunden sich
an.
Mit Zustimmung von M. fügt L. auch ihr beim Sex Schmerzen zu. M.
akzeptiert
dies.
1993
L. chloroformiert M. und nutzt ihre Bewusstlosigkeit, um sie schwer zu
misshan-
deln. M. überlebt, erstattet aber keine Anzeige. In einem Brief vertraut
sie sich
ihrem Ex-Ehemann und dessen Frau an:
... Am Freitagabend (Nacht) hat er mir gezeigt, wie er gerne Sex
hat. Meine Neu-
gierde wurde mit furchtbaren Schmerzen belohnt. Mein Körper ist völlig
ramponiert.
Es tat sehr, sehr weh. Ob ich es noch einmal aushalte, weiß ich
nicht. Die Zeit wird
es bringen. ...
1993
Die Gewaltphantasien von L. und M. nehmen zu. Die beiden schmieden einen
Plan. M. lockt unter einem Vorwand eine gemeinsame Bekannte in ihre Wohnung.
Dort wartet L. Sie überwältigen die ahnungslose junge Frau,
fesseln und kne-
beln sie im Bettkasten. Nach Aussage von L. sollte die junge Frau getötet
wer-
den, dies sei der gemeinsame Plan gewesen. In der lebensbedrohlichen Situa-
tion behält die junge Frau einen kühlen Kopf. Es gelingt ihr,
L. in Gespräche zu
verwickeln und eine Schwangerschaft vorzutäuschen. Schließlich
lässt L. sie
laufen. Er bittet sie nur inständig, M. aus allem herauszuhalten,
und stellt ihr frei,
zur Polizei zu gehen. Das Opfer erstattet keine Anzeige! Selbstvorwürfe
und
Schuldgefühle verhindern dies (siehe Schilderung des Opfers in unserer
Hör-
station).
1993/1994
Die 9-jährige Tochter von M. wird mit ihrem Wissen von L. sexuell
missbraucht.
In einer Situation ist M. selbst dabei und am Tatgeschehen beteiligt.
L. misshan-
delt auch die beiden Söhne von M.
1994
L. und M. entführen im Oktober vor einer Diskothek zwei 16-jährige
Schülerinnen.
Noch im Auto werden die Mädchen von L. überwältigt und
chloroformiert. Mit den
bewusstlosen Mädchen fährt das Paar zur gemeinsamen Wohnung.
L. verpackt
sie nacheinander in Postsäcke und schafft sie in die Wohnung. Dort
misshandelt
L. die mit einer hohen Überdosis narkotisierten Mädchen auf
brutalste Art und
Weise, bis der Tod eintritt. Erst am nächsten Tag werden die Leichen
in Post-
säcken vom Tatort wegtransportiert und in einem weiter entfernt gelegenen
Waldstück abgelegt. Erst nach einigen Tagen werden die Leichen gefunden.
Der
Mord bleibt zunächst unaufgeklärt.
1995
L. und M. heiraten.
Die Tochter von M. vertraut sich ihrem Vater an und erzählt ihm von
den sexu-
ellen Übergriffen. Der Vater erstattet umgehend Strafanzeige gegen
L. und M.
und unterrichtet das zuständige Jugendamt. L. schaltet seinerseits
eine Anwäl-
tin ein. In einem Schreiben wird der Vater des Mädchens aufgefordert,
eine
Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Staatsanwaltschaft
Koblenz
beauftragt eine Gutachterin. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass nicht sicher
ausgeschlossen werden kann, ob das Kind nicht doch beeinflusst worden
sei.
Das Verfahren wird daraufhin eingestellt. Der Vater des Kindes legt umgehend
Beschwerde gegen die Einstellung ein.
1995-2001
L. lädt sich aus dem Internet über 10 000 Bilddateien herunter,
die überwiegend
sexuelle Handlungen an Kindern, Folterungen und Ermordungen von Frauen
ausschließlich in sexualbezogenen Positionen beinhalten.
1996
Die Beschwerde des Vaters wird von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
zurückgewiesen und das Verfahren endgültig eingestellt.
1997
In einer anonymen Anzeige wird L. des Doppelmordes an zwei Schülerinnen
be-
schuldigt. Nach kurzer Ermittlung wird das Verfahren gegen L. wieder rasch
eingestellt. Im Nachhinein erweist sich das Vorgehen der Behörden
als ver-
hängnisvoll. Ein Austausch zwischen den Staatsanwaltschaften Limburg
und
Koblenz erfolgt nicht. Limburg weiß nicht, dass in Koblenz gegen
L. bereits ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs an
seiner Stieftochter lief.
1996-1998
L. und M. lernen die 12-jährige Tochter eines Nachbarn kennen. Sie
erschleichen
sich auf freundschaftliche Weise das Vertrauen des Kindes und deren Eltern
und
missbrauchen es gemeinsam auf brutalste Art und Weise. Das Martyrium des
Kindes dauert zirka 2 Jahre. Als das Mädchen droht, es ihren Eltern
zu erzählen,
bricht L. ihr den Daumen (siehe Schilderung der Eltern des Opfers in unserer
Hörstation). Zu einer Anzeige kommt es nicht!
2000
Im Januar entschließt sich die Tochter von M. aus eigenem Antrieb,
L. und ihre
Mutter nochmals anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz beauftragt
wieder
die Gutachterin, die das betroffene Mädchen bereits 1995 exploriert
hat. Diese
kommt zum gleichen Ergebnis. Ohne Vernehmung weiterer Personen wird das
Verfahren erneut rasch eingestellt.
2001
Erst im Jahr 2001 kann durch eine verbesserte Spurenauswertung (DNA) eine
bei den Leichen gefundene weiße Socke zweifelsfrei L. zugeordnet
werden.
Im September erfolgt zunächst die Verhaftung von L., einige Tage
später wird
auch M. überführt.
2003
L. und M. werden vom Landgericht Limburg an der Lahn wegen Doppelmordes
verurteilt. M. bekommt eine lebenslange Freiheitsstrafe (15 Jahre), L.
wird zu
15 Jahren und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.
M. gesteht schließlich auch den sexuellen Missbrauch an ihrer Tochter.
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