Aktuell in 2007 Missbrauch durch Priester Aufkleber für Schulbusse Zum 15. Todestag
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Sexueller Missbrauch - Priester bleibt straffrei
Katholische Kirche:
Opfer-Initiative empört über Ausgangs eines Verfahrens aus dem Jahr 2002

Ausschnitte aus dem Rüsselsheimer Echo, 30. Juli 2007:

"Mit Rechtsstaatlichkeit hat das doch nichts mehr zu tun. So geht man nicht mit Opfern um." Johannes Heibel, Vorsitzender der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V., ist darüber empört, dass ein katholischer Priester, der zuletzt bis zu seiner Beurlaubung im Juli 2002 in Rüsselsheim wirkte und der am 4. Juni 2004 vom Amtsgericht Bad Homburg wegen Missbrauch eines Messdieners zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden war, dennoch straffrei ausgeht.
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Nun hat der Diplom-Sozialpädagoge erfahren, dass das Landgericht Frankfurt als nächst höhere Instanz kürzlich das Verfahren gegen den beurlaubten Priester unter Verweis auf Paragraf 153, Absatz 2 der Strafprozessordnung (geringe Schuld des Täters und "kein öffentliches Interesse an der Verfolgung") eingestellt hat. Für den Beschuldigten ist das zwar kein Freispruch, er gilt aber auch nicht als vorbestraft.
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"Die Einstellung des Verfahrens ist ein verheerendes Signal an andere Betroffene, die nun erkennen müssen, dass sich eine Strafanzeige anscheinend nicht lohnt", kritisiert der Sozialpädagoge.
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Aufgrund des neuen Sachstandes hat Heibel nun einen offenen Brief an Karl Kardinal Lehmann geschrieben. Darin heißt es unter anderem: "Als Christ und Mitglied der katholischen Kirche bin ich über diese Handlungsweise der katholischen Kirche entsetzt. Das ist kein würdevoller Umgang mit den Opfern. Darüber hinaus hat meiner Meinung nach insbesondere die katholische Öffentlichkeit ein Recht darauf, zumindest über den Ausgang und die Konsequenzen eines innerkirchlichen Ermittlungsverfahrens informiert zu werden."
Auf Nachfrage des ECHO teilte die bischöfliche Pressestelle mit, Heibels Brief sei noch nicht eingegangen. Pressesprecher Tobias Blum bestätigte aber, dass der beurlaubte Priester seit Bekanntwerden der Vorwürfe nicht mehr im priesterlichem Dienst stehe und vor einigen Monaten ein sogenanntes Laisierungsverfahren beantragt habe.
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Die Entscheidung darüber falle im Vatikan. Bis dahin ruhe das von Heibel angesprochene Ermittlungsverfahren.