Sexueller
Missbrauch - Priester bleibt straffrei
Katholische
Kirche:
Opfer-Initiative empört über Ausgangs eines Verfahrens aus
dem Jahr 2002
Ausschnitte
aus dem Rüsselsheimer Echo, 30. Juli 2007:
"Mit
Rechtsstaatlichkeit hat das doch nichts mehr zu tun. So geht man nicht
mit Opfern um." Johannes Heibel, Vorsitzender der Initiative
gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.,
ist darüber empört, dass ein katholischer Priester, der zuletzt
bis zu seiner Beurlaubung im Juli 2002 in Rüsselsheim wirkte und
der am 4. Juni 2004 vom Amtsgericht Bad Homburg wegen Missbrauch eines
Messdieners zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden war,
dennoch straffrei ausgeht.
(...)
Nun hat der Diplom-Sozialpädagoge erfahren, dass das Landgericht
Frankfurt als nächst höhere Instanz kürzlich das Verfahren
gegen den beurlaubten Priester unter Verweis auf Paragraf 153, Absatz
2 der Strafprozessordnung (geringe Schuld des Täters und "kein
öffentliches Interesse an der Verfolgung") eingestellt hat.
Für den Beschuldigten ist das zwar kein Freispruch, er gilt aber
auch nicht als vorbestraft.
(...)
"Die Einstellung des Verfahrens ist ein verheerendes Signal
an andere Betroffene, die nun erkennen müssen, dass sich eine Strafanzeige
anscheinend nicht lohnt", kritisiert der Sozialpädagoge.
(...)
Aufgrund des neuen Sachstandes hat Heibel nun einen offenen Brief an
Karl Kardinal Lehmann geschrieben. Darin heißt es unter anderem:
"Als Christ und Mitglied der katholischen Kirche bin ich über
diese Handlungsweise der katholischen Kirche entsetzt. Das ist kein
würdevoller Umgang mit den Opfern. Darüber hinaus hat meiner
Meinung nach insbesondere die katholische Öffentlichkeit ein Recht
darauf, zumindest über den Ausgang und die Konsequenzen eines innerkirchlichen
Ermittlungsverfahrens informiert zu werden."
Auf Nachfrage des ECHO teilte die bischöfliche Pressestelle mit,
Heibels Brief sei noch nicht eingegangen. Pressesprecher Tobias Blum
bestätigte aber, dass der beurlaubte Priester seit Bekanntwerden
der Vorwürfe nicht mehr im priesterlichem Dienst stehe und vor
einigen Monaten ein sogenanntes Laisierungsverfahren beantragt habe.
(...)
Die Entscheidung darüber falle im Vatikan. Bis dahin ruhe das von
Heibel angesprochene Ermittlungsverfahren.
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