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Chronologie Antwort der Ev. Landeskirche Bayern Offener Brief Mutter eines Opfers bezieht Stellung

Wiederverwendung von verurteilten Priestern

Offener Brief

Die "Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V." fordert die Ev. Landeskirche Bayern auf, den 51-jährigen Pfarrer Thomas B. umgehend aus dem seelsorgerischen Dienst zu entlassen.

Pfarrer Thomas B. wurde am 19.04.2000 vom Amtsgericht Eggenfelden wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in achtzehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Januar 2002 wurde der Pfarrer darüber hinaus vom Landgericht Landshut zu der Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10 500 DM verurteilt.

Nach einer Wartezeit von 4 Jahren wurde dem Priester nun wieder eine Gemeinde anvertraut. Pfarrer Thomas B. arbeitet also wieder im Gemeindedienst und in der Krankenhausseelsorge, betreut und unterrichtet u.a. Konfirmandinnen und Konfirmanden.

Aus den bisher gemachten Erfahrungen der Initiative, erscheint es uns unverantwortlich, einen Priester, der Schutzbefohlene manipuliert und sexuell missbraucht hat, nochmals im seelsorgerischen Bereich einzusetzen. Das Risiko erneuter Übergriffe ist zu hoch. Zudem muss bedacht werden, was eine solche Entscheidung bei den Opfern und deren Familien auslöst. Sexueller Missbrauch darf nicht bagatellisiert und zu einem Kavaliersdelikt heruntergestuft werden. Gerade an das Amt eines Priesters und Seelsorgers – das unserer Meinung nach neben dem Beruf eines Arztes oder Psychologen das verantwortungsvollste Amt in einer Gesellschaft darstellt – müssen höchste Ansprüche gestellt werden. Wenn ein Priester eine so schwere Integritätsverletzung begangen hat, darf die Kirche ihn unserer Meinung nach nicht mehr in der Seelsorge einsetzen. Besteht sie jedoch auf einer Wiederverwendung des Priesters in der Seelsorge, so müsste zumindest der Priester sein Fehlverhalten einsehen und es offen bekennen. Dies setzt allerdings voraus, dass nicht nur einige Personen des Kirchenvorstandes, wie nach unseren Informationen in diesem Fall geschehen, in Kenntnis gesetzt werden, sondern die gesamte Gemeinde. Findet sich keine Gemeinde, die dieses Risiko eingehen möchte, so muss die Kirche von ihren Plänen endgültig Abstand nehmen und diesen Priester nicht mehr in der Seelsorge und im Gemeindedienst einsetzen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss immer Vorrang haben!

Wir fordern hiermit die Ev. Landeskirche Bayern auf, zu dem Sachverhalt eine klare Stellungnahme abzugeben.

Siershahn/Ww., 12. Juli 2006

Johannes Heibel
Vorsitzender der
Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.