Aktuell in 2007 Missbrauch durch Priester Aufkleber für Schulbusse Zum 15. Todestag
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Chronologie Antwort der Ev. Landeskirche Bayern Offener Brief Mutter eines Opfers bezieht Stellung

Chronologie über die Wiederverwendung von Pfarrer B. nach dessen Verurteilung wegen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!)

März 1999. Pfarrer B. (Ev. Kirche) aus S. in Niederbayern wird des sexuellen Missbrauchs einer 14jährigen Schutzbefohlenen beschuldigt. Sofort wird er vom Dienst suspendiert und verschwindet aus seiner Heimatgemeinde. Er muss sich vor Ort keinen Anschuldigungen stellen. Die Opfer müssen bleiben und sind schutzlos den Anfeindungen der verstörten Gemeindemitglieder ausgeliefert.

April 1999. Die evangelische Landeskirche bietet Hilfe an und schickt eine Delegation zur Mutter des Opfers. Tatsächliches Thema der Begegnung ist, dass das Opfer keine Aussage bei der Polizei macht. Die Vertreter der Landeskirche versprechen, dass die Kirche über ausreichend Sanktionsmöglichkeiten verfügt und dass Pfarrer B. niemals wieder den Talar tragen werde.

April 1999. Ein Anwalt von Pfarrer B. besucht den Dienstvorgesetzten der Mutter des Opfers (einen Schulleiter) mit der Bitte, auf die Mutter  einzuwirken, die Anzeige zurück zu nehmen. Er verspricht, dass Pfarrer B. niemals wieder als Pfarrer tätig sein werde.

19. April 2000 . Pfarrer B. muss sich der Anklage wegen sexuellen Missbrauchs (es kam zu wiederholtem Geschlechtsverkehr) eines 14jährigen Mädchens in 18 Fällen stellen. Sexuelle Vergehen an weiteren Mädchen finden vor Gericht keine Würdigung, da sie sich nicht strafverschärfend ausgewirkt hätten.  Das Amtsgericht Eggenfelden verurteilt Pfarrer B. in einer knapp 2stündigen Verhandlung zu einer Haftstrafe von 22 Monaten auf Bewährung. Bußgeld in Höhe von 10.000 DM muss er an den Verein “Kinder in Not” zahlen. Das milde Urteil begründet unter anderem darin, dass Pfarrer B. nicht mehr pastoral tätig sein werde. Andererseits ermöglicht das milde Urteil die spätere pastorale Wiederverwendung des Priesters.

Januar 2002. Die Mutter des betroffenen Mädchens klagt Schmerzensgeld über den Privatklageweg ein. In einem so genannten Versäumnisurteil verurteilt die 7. Zivilkammer beim Landgericht Landshut Pfarrer B. in dessen Abwesenheit zur Zahlung von 10.500 DM Schmerzensgeld. Nach dem Urteil ist der Beklagte nicht auffindbar, die Kirche hält seine Anschrift geheim. Erst nach der Drohung, dieses Vorgehen an die Medien zu geben, stimmt die Kirche zu, auf den Täter einzuwirken, das Schmerzensgeld zu bezahlen.

Am Rande des Prozesses wird bekannt, dass Pfarrer B. nach einer Wartezeit von insgesamt 4 Jahren wieder in sein Amt als Gemeindepfarrer und Seelsorger zurückkehren darf. Diese endgültige Entscheidung ist von der VELKD in Hannover (Vereinigte Evangelisch Lutherische Kirchen Deutschlands) getroffen worden. Wie uns mitgeteilt wurde, sei der Ev. Landeskirchenrat Bayern in Bezug auf die Wiederverwendung von Pfarrers B. klar anderer Meinung gewesen. Allerdings habe ein Gutachten ergeben, dass erneute Übergriffe von Seiten des Pfarrers ausgeschlossen werden können. Damit habe die Landeskirche keinerlei Handhabe mehr, dem Pfarrer das Priesteramt zu verweigern. Ein Gutachter bescheinigt dem Täter, nicht pädophil zu sein. Wobei dies vermutlich an der Altersgrenze von 14 Jahre fest gemacht wird.

2005. Pfarrer B. übernimmt den Gemeindedienst in einer kleinen Pfarrei im Landkreis Bayreuth. Dort engagiert er sich wieder in der Jugendarbeit. Nach Protesten unserer Initiative, verspricht die Ev. Landeskirche, dass Pfarrer B. nur noch im Schwerpunkt Krankenhaus – bzw. Altenheimseelsorge eingesetzt werde. Es wird zudem ausdrücklich zugesichert, dass er von der Aufgabe des Konfirmandenunterrichts und von der Kinder- und Jugendarbeit entbunden werde. Sonstige pastorale Tätigkeiten im Gemeindedienst des Ortes seien allerdings weiterhin möglich. Unser Einspruch gegen dieses Vorgehen findet keine Beachtung.

Konfirmation 2008. Im Ev. Gemeindebrief des kleinen Ortes erscheint ein Foto mit den Konfirmanden und Pfarrer B. vor dem Altar. Neben Pfarrer B. ist ein weiterer Pfarrer auf dem Foto zu sehen. Eine Bürgerin der Gemeinde teilt uns mit, dass sie erst nach Erscheinen des Fotos von der kriminellen Vorgeschichte des Pfarrers erfahren habe.

Juni 2009. Pfarrer B. tritt eine neue Stelle in Bayreuth an. Aufgabenbereiche: Allgemeinkirchliche Aufgaben, Projektarbeit und Altenheimarbeit.

Februar 2010. Ein Gemeindemitglied der Ev. Gemeinde Bayreuth meldet sich bei der Mutter des betroffenen Mädchens und fragt nach, ob ihre Internetrecherchen über die Vergangenheit von Pfarrer B. zutreffend sind. Sie berichtet, Sie habe Pfarrer B. mehrfach im Gottesdienst predigen hören. Sie sei schockiert und könne es nicht akzeptieren, dass so ein Mann wieder als Priester arbeiten dürfe. Die Frau schaltet daraufhin selbst die Presse ein.

19.2.2010   

Zitat aus „Nordbayerischer Kurier“, Autor Peter Engelbrecht:

„… Der örtliche Kirchenvorstand war über die kriminelle Vorgeschichte informiert, doch die Öffentlichkeit selbst blieb ahnungslos. Der Pegnitzer Dekan Gerhard Schoenauer teilte den Gemeindemitgliedern damals mit, der neue Pfarrer sei zum Ausgleich für andere kirchliche Aufgaben vom Religionsunterricht in der örtlichen Schule freigestellt, und auch in der Konfirmandenarbeit gebe es eine Kooperation mit dem Pfarrer des Nachbardorfes. Zudem würden die Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit vom Dekanatsjugendreferenten ‘begleitet‘. Dekan Peetz räumte ein, dass der Pfarrer Konfirmationsunterricht in dem Ort gehalten habe, ‘allerdings musste immer ein anderer Erwachsener dabei sein‘. 

Als im kirchlichen Gemeindebrief doch ein Foto des Geistlichen mit den Konfirmanden auftauchte, sorgten besorgte Angehörige durch innerkirchliche Protestnoten dafür, dass der Pfarrer im Frühjahr 2009 gehen musste. …“

Anmerkung

Als der Vorsitzende der Initiative gegen Gewalt … e.V., Johannes Heibel, im Juni 2006 in der Gemeinde von Pfarrer B. eine Kunstausstellung zeigte, hielt Pfarrer B. selbst Konfirmandenunterricht. Ein weiterer Erwachsener war nicht anwesend. Herr Heibel suchte nach dem Unterricht das Gespräch mit Pfarrer B. Dieser konnte nicht verstehen, dass man ihn immer noch mit seiner Vergangenheit konfrontiere. Er sei schließlich bestraft worden und habe somit das Recht, seinen Beruf wieder voll auszuüben.